Mittwoch, 29. Juli 2015

BAföG Rückzahlung

Ich habe nun Post vom Bundesverwaltungsamt erhalten, indem es um die Darlehensverwaltung und -einzug nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) geht.
In diesem schreiben wurde mir nun meine Darlehensschuld für das absolvierte Studium mitgeteilt. Diese beläuft sich auf 9899,50€.
Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach der festgesetzten Förderungshöchstdauer und startet bei mir am 30.09.2015. Die Standardrate ist vierteljährig festgesetzt und beläuft sich auf 315€ und ist bis spätestens zum 30.11.2015 fällig.
Die Rückzahlung wurde gesetzlich auf maximal 10000€ gedeckelt und genau hier drin liegt mein Glück. Da meine Rückzahlung unter dieser Deckelung liegt, erhalte ich den vollen Nachlass bei vorzeitiger Tilgung meiner Darlehensschuld.
Wenn ich also bis zum Tilgungsbeginn (30.11.2015), das gesamte Darlehen tilge, wird mir ein Nachlass in Höhe von 2821,36€ erlassen.
Das entspricht also einer zu tilgenden Summe von 7078,14€.
Gut also, dass ich schon während meines Studiums, wenn auch nur kleine, Rücklagen gebildet habe.
Genau dass kann ich nur jedem BAföG Empfänger ans Herz legen. Legt jeden Monat 25- 50€ eures erhaltenen BAföG zur Seite. Dafür genügt es ja schon mal ein Wochenende im Monat nicht auszugehen.
Nach dem Studium verdoppelt Ihr die Rücklage und schon habt Ihr zu Tilgungsbeginn die Summe beisammen.
Ich weiß zwar, dass das BAföG nicht gerade hoch ist und man ohnehin während des Studiums am Existenzminimum lebt. Aber dafür fast 3000€ geschenkt zu bekommen ist es allemal wert.




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